AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bösch Siebdruck AG
Offerten
Offerten, die wir ohne Einsicht genauer Vorlagen und unvollständiger Manuskripte abgeben, gelten als Richtofferten und sind nicht verbindlich.
Preise und Zahlungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto. Die Fakturen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Vorlagen
Ihre Vorlagen oder Daten beeinflussen direkt die Druckqualität. Schlechte Ausgangslagen werden durch uns nach Wunsch überarbeitet und nach Aufwand verrechnet. Für an uns übergebene Druckunterlagen (Originale, Datenträger, Reinzeichnungen, Vorlagen, Fotos, etc.) können wir ausdrücklich keinerlei Haftung übernehmen (Haftbarkeiten können vertraglich [schriftlich] auf Kundenwunsch hin abgemacht werden).
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen und vom Auftraggeber nach Fertigstellung der Vorarbeiten gewünschte Änderungen sind gemäss Aufwand zu bezahlen (ebenso zusätzlich benötigte Gut zum Druck).
Daten
Angelieferte Daten werden als definitiv und korrigiert erachtet. Allfällige Änderungen und Korrekturen müssen nach Aufwand verrechnet werden.
Drucklegung
Die Drucklegung aller uns übergebenen Unterlagen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller das Urheber- oder Reproduktionsrecht besitzt und die volle Verantwortung für die Drucklegung übernimmt.
Textildruck
Textilien sind bewegliche Druckartikel, dadurch ist eine exakte Positionierung des Druckes nicht möglich. Beachten Sie unbedingt die Waschvorschriften und verwenden Sie nur gewebeschonende Feinwaschmittel. Das Druckbild darf nicht gebügelt werden.
Lohndrucke
Angeliefertes Druckmaterial werden wir nach bestem Wissen und mit grösster Sorgfalt, aber auf Risiko des Kunden, bedrucken. Wir haften in keinem Fall für eventuellen Ausschuss. Bei Zweifel an der Ausführung verlangen Sie bitte ausdrücklich ein Andruckmuster auf Ihre Rechnung.
Haftung
Unsere Haftung für jegliche Art von Drucken beschränkt sich ausschliesslich auf den Wert des Druckes.
Liefermenge
Mehr- oder Minderlieferungen von 10% sind branchenüblich und müssen akzeptiert werden. Verrechnet wird die Ihnen gelieferte Menge.
Lieferung
Ist keine Frankolieferung vereinbart, erfolgt die Lieferung der Druckarbeiten auf Gefahr des Bestellers. Allfällige, unterwegs entstandene Schäden müssen vor Annahme der Ware post- oder bahnamtlich festgestellt werden, weil sonst ein Rückgriff auf die Transportanstalten ausgeschlossen ist.
Liefertermin
Der Liefertermin ist ein Richtwert. Aus Lieferverzögerungen entstehen Ihnen weder Schadenersatzansprüche noch können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Abzüge geltend machen.
Mängelrüge
Reklamationen sind spätestens innert fünf Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzubringen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Abweichungen in Farbe, Gewicht und Glätte des Papiers, des Selbstklebers oder des übrigen Druckmaterials sowie verfahrensbedingte Abweichungen in den Nuancen der Druckfarben gelten nicht als Mängel.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Stans, NW.
Geschäftsbedingungen per 1. Juni 2022